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Wenn der Vermieter nach dem Auszug Forderungen stellt

Der Umzug ist vorbei, doch plötzlich meldet der Vermieter Schäden oder offene Mieten? So hilft Ihnen goCaution und das müssen Sie jetzt beachten.

Das wichtigste Missverständnis vorab

Eine Mietkautionsversicherung ist keine Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaft bürgt für Sie, sodass Sie keine Kaution hinterlegen müssen. Wenn im Schadensfall Geld an den Vermieter ausgezahlt wird, wird dieser Betrag von Ihnen zurückgefordert (Regress). Einige Anbieter erheben zusätzlich eine Schadenfallgebühr von CHF 100.

1. Der Ablauf im Schadenfall

Wenn Sie ausziehen, wird in der Regel ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt. Werden dort Schäden festgestellt oder sind noch Mietzinsen offen, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen. Bei goCaution läuft das wie folgt ab:

1
Meldung durch Vermieter Der Vermieter schickt uns das von beiden Parteien unterschriebene Bürgschaftszertifikat oder einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl bzw. ein rechtskräftiges Urteil und fordert den Betrag an.
2
Prüfung & Auszahlung Wir prüfen, ob die Forderung durch die Bürgschaft gedeckt ist. Ist alles korrekt, zahlen wir das Geld sofort an den Vermieter aus.
3
Rückforderung (Regress) Da wir in Vorleistung gegangen sind, erhalten Sie nun eine Rechnung von uns über den ausgezahlten Betrag.

2. Wer bezahlt den Schaden wirklich?

Viele Mieter fragen sich: "Wozu habe ich eine Versicherung, wenn ich am Ende doch zahlen muss?" Die Antwort liegt in der Art der Versicherung. Um optimal geschützt zu sein, benötigen Sie das Zusammenspiel von zwei Versicherungen:

Merkmal Mietkautions-
versicherung (goCaution)
Privathaftpflicht-
versicherung
Zweck Ersetzt das Bankdepot (Liquidität) Deckt Schäden am Eigentum Dritter
Wer wird geschützt? Der Vermieter (Sicherheit) Der Mieter (Vermögensschutz)
Zahlt bei Schäden? Ja (an Vermieter), fordert Geld zurück Ja, übernimmt die Kosten endgültig*

* Sofern der Schaden versichert ist (z.B. keine absichtliche Beschädigung oder allmähliche Abnutzung).

Der optimale Ablauf für Sie

Wenn Sie einen Schaden verursacht haben (z.B. Lavabo Sprung, Parkett Kratzer), melden Sie diesen sofort Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Wenn diese den Schaden übernimmt, zahlt sie direkt an den Vermieter. Die Mietkautionsversicherung muss dann gar nicht erst aktiv werden, und Sie erhalten keine Regress-Rechnung.

3. Tipps für die Wohnungsabgabe

Damit es gar nicht erst zum Streitfall kommt, sollten Sie bei der Rückgabe der Wohnung folgende Punkte beachten:

  • Protokoll genau lesen: Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll nur, wenn Sie mit den aufgeführten Schäden einverstanden sind. Ihre Unterschrift gilt als Schuldanerkennung!
  • Lebensdauertabelle beachten: Sie müssen nicht den Neuwert ersetzen. Ein Teppich oder Anstrich hat eine bestimmte Lebensdauer. Ist diese abgelaufen, müssen Sie oft gar nichts zahlen ("Paritätische Lebensdauertabelle").
  • Vorbehalt anbringen: Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie mit einem handschriftlichen Vermerk "Gilt nur als Empfangsbestätigung, nicht als Schuldanerkennung".

Fazit

Die Mietkautionsversicherung sorgt dafür, dass Sie beim Einzug nicht Tausende Franken blockieren müssen. Im Schadenfall beim Auszug fungieren wir als Puffer für den Vermieter. Um Ihr eigenes Portemonnaie bei Schäden zu schützen, ist die Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung der beste Weg.

Schaden melden?

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